Zutritt mit 2G-Regelung

Da es immer wieder zu Fragen kommt: Ab wann und wie lange ist der Impfnachweis gültig (Stand: 09.12.2021, 17:00)?

  • Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
    • Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein.
  • Immunisierung durch eine Impfung:
    • Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
  • Immunisierung durch Impfung von Genesenen*
    • Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 270 Tage.
  • Weitere Impfungen:
    • Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.

*Hinweis: Für diese Personen ist das bestehende Impfzertifikat 1/1 oder 2/2 vorerst weiterhin gültig. Diese Übergangsfrist wurde aufgrund der, am 22.11.2021 veröffentlichten Empfehlung des Nationalen Impfgremiums und der damit einhergehenden Empfehlungen für Genesene, welche zumindest einmal geimpft sind, eingeführt. Damit soll den betroffenen Personen Zeit gegeben werden, ehestmöglich eine weitere Impfung in Anspruch zu nehmen, sodass auch nach Ende der Übergangsfrist und der damit einhergehenden Verringerung der Gültigkeit auf 270 Tage, ein gültiger Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorhanden ist.

Quelle: Sozialministerium – https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-G-Regel.html

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